Time-Stop-Reglement

Mitglieder des Highlights haben unter den unten aufgeführten Voraussetzungen das Anrecht auf ein Time -Stop innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer. 

Anrecht auf ein Time-Stop 



  • Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt oder Ferien von mehr als vier Wochen (in aneinander folgender Dauer) wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
  • Bei einem beruflich bedingten und vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Wochen wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
  • Bei einer medizinisch bescheinigten Schwangerschaftspause oder Niederkunft für die gesamte Zeit.
  • Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge einer Krankheit von mehr als vier Wochen oder eines Unfalls von mehr als zwei Wochen wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
  • Bei Militär- und/oder Zivildienst für die gesamte Zeit. Die Dienstpflicht ist durch das Aufgebot zu belegen. 


Überschreitet das Time-Stop die Vertragsdauer, so erlischt dieses automatisch, es sei denn der Vertrag wird verlängert, dann kann das Time -Stop aufrechterhalten werden.