Time-Stop-Reglement
Mitglieder des Highlights haben unter den unten aufgeführten Voraussetzungen das Anrecht auf ein Time -Stop innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer.
Anrecht auf ein Time-Stop
- Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt oder Ferien von mehr als vier Wochen (in aneinander folgender Dauer) wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
- Bei einem beruflich bedingten und vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandsaufenthalt von mehr als zwei Wochen wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
- Bei einer medizinisch bescheinigten Schwangerschaftspause oder Niederkunft für die gesamte Zeit.
- Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge einer Krankheit von mehr als vier Wochen oder eines Unfalls von mehr als zwei Wochen wird die karenzfrist-übersteigende Zeit gutgeschrieben.
- Bei Militär- und/oder Zivildienst für die gesamte Zeit. Die Dienstpflicht ist durch das Aufgebot zu belegen.
Überschreitet das Time-Stop die Vertragsdauer, so erlischt dieses automatisch, es sei denn der Vertrag wird verlängert, dann kann das Time -Stop aufrechterhalten werden.